Department of Justice – Siegel

Rechtliches

Datenschutzerklärung

Was das Beweismittelarchiv mit deinen Daten macht – beschrieben nach dem, was das System tatsächlich tut.

Stand: 22. Oktober 2026

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Beweismittelarchiv (beweismittel.wall3.de) im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist derselbe Verantwortliche wie beim Justizportal des DOJ:

Till Neddermanndatenschutz@wall3.deImpressum

An diese Stelle kannst du dich mit allen Fragen zum Datenschutz und zur Ausübung deiner Rechte wenden.

Für das Justizportal (onboarding.wall3.de) und die übrigen Portale gilt dessen eigene Datenschutzerklärung – dort steht auch, was das Portal mit den Videos aus diesem Archiv macht.

2. Überblick

Das Beweismittelarchiv ist ein ehrenamtlich betriebenes Werkzeug der Rollenspiel-Gemeinschaft „DOJ Senora City“ (GTA V / FiveM). Beamt:innen der Behörden reichen hier Videoclips aus dem Spiel als Beweismittel zu ihren Akten ein; das Archiv sichert sie mit Prüfsummen, bewahrt sie eine Frist lang auf und macht sie dem DOJ zugänglich.

Die Akten und Vorgänge sind erfunden und gehören zum Rollenspiel. Echt sind dagegen die Daten der Menschen, die das Archiv benutzen: dein Discord-Konto (ID, Name, Avatar), deine Rollen auf den Discord-Servern der Behörden, die Zuordnung deiner Einreichungen zu deinem Konto, deine IP-Adresse beim Aufruf und – falls du zustimmst – Nutzungsstatistiken. Echt sind auch die Videos selbst: Darin können Stimmen, Spielernamen oder Einblendungen anderer Spieler:innen zu sehen oder zu hören sein.

Die Rechtsgrundlagen, auf die wir uns stützen:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – die Verarbeitung ist nötig, damit du das Archiv nutzen kannst, für das du dich anmeldest (Anmeldung, Einreichen, Ansehen, Fristen).
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse an einer nachvollziehbaren Beweismittelkette im Rollenspiel und am sicheren Betrieb (Protokoll, Prüfsummen, Server-Protokolle, Missbrauchsschutz, Datensicherung). Darauf stützt sich auch die Verarbeitung von Personen, die in einem Video nur zu sehen oder zu hören sind.
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – deine Einwilligung, nur für Google Analytics.

3. Hosting und Server-Protokolle

Das Archiv läuft auf demselben gemieteten Server in einem Rechenzentrum in Deutschland wie das Justizportal. Dort liegen die Datenbank (das Register der Beweismittel) und während der Verarbeitung kurz die Videodateien. Die Videos selbst liegen bei Cloudflare R2 (siehe Abschnitt 7).

Vor der Anwendung sitzt ein Webserver (Caddy), der die verschlüsselte Verbindung herstellt und Anfragen weiterreicht. Dabei verarbeitet er technisch zwingend deine IP-Adresse, die aufgerufene Adresse und Browserangaben, um die Seite ausliefern und Angriffe abwehren zu können. Jeder Abruf wird dabei in einem Zugriffsprotokoll vermerkt: Zeitpunkt, IP-Adresse, aufgerufene Adresse, Statuscode, Datenmenge und Browserangaben; Cookies und Anmeldedaten werden darin unkenntlich gemacht. Das Protokoll dient allein dazu, Angriffe zu erkennen und abzuwehren. Es wird täglich automatisch auf Angriffsmuster ausgewertet – IP-Adressen gehen dabei nicht an Dritte – und nach 7 Tagen gelöscht. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren Dienst (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). IP-Adressen, die eindeutige Angriffsmuster zeigen (etwa die Suche nach Konfigurationsdateien), werden außerdem automatisch für 24 Stunden in der Firewall des Servers gesperrt.

Der Name beweismittel.wall3.de wird über den DNS-Dienst von Cloudflare aufgelöst; die Verbindung zur Seite selbst läuft direkt zu unserem Server, nicht über Cloudflare.

Die Anwendung schreibt Betriebsprotokolle (Start, Fehler, Hintergrundaufgaben) mit Zeitstempel in Protokolldateien auf dem Server. IP-Adressen und Discord-IDs schreibt sie dort nicht hinein; bei Fehlern steht die Kennung des betroffenen Clips darin. Eine automatische Löschfrist für diese Dateien ist derzeit nicht eingerichtet.

Gegen Durchprobieren zählt das Archiv einige Aktionen: das Einlösen eines Tablet-Codes und Abrufe über Freigabe-Links je IP-Adresse (je eine Minute), das Erzeugen von Tablet-Codes und das Einreichen je Discord-ID (eine bzw. zehn Minuten). Diese Zähler liegen nur im Arbeitsspeicher und sind nach einem Neustart weg.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (sicherer Betrieb).

4. Anmeldung über Discord, Rollen und Sitzung

Ein eigenes Konto gibt es nicht – du meldest dich mit Discord an (OAuth 2), und zwar über die Anwendung des Bots, der für den DOJ-Discord eingerichtet ist. Das Archiv fragt dabei nur die Berechtigung „identify“ an. Discord übermittelt uns daraufhin deine Discord-ID, deinen Benutzernamen, deinen Anzeigenamen und deinen Avatar. Das Zugangs-Token von Discord wird nur für diesen einen Abruf benutzt und nicht gespeichert.

Ob du hinein darfst und was du siehst, entscheiden deine Rollen. Dafür fragt der Bot bei jeder Anmeldung und danach höchstens einmal pro Minute auf dem DOJ-Discord und auf den Discord-Servern der eingetragenen Behörden nach, ob du dort Mitglied bist, welche Rollen und welchen Server-Spitznamen du hast. Das Ergebnis merkt sich der Server nur im Arbeitsspeicher (eine Minute; ist Discord gestört, bis zu 15 Minuten) – gespeichert wird es nicht. Verlierst du die berechtigte Rolle, endet der Zugang in der Regel binnen einer Minute.

  • Beamt:innen sehen ihre eigenen Einreichungen.
  • Die Leitung einer Behörde sieht alle Clips, die Mitglieder ihrer Behörde eingereicht haben.
  • Das DOJ sieht alle Clips; das Gesamtprotokoll und die Verwaltung der Behörden sieht nur die DOJ-Leitung.

Jede Anmeldung wird mit Discord-ID, Name und Behörde im Protokoll des Archivs vermerkt (siehe Abschnitt 7).

Anmeldung im Spiel-Tablet: Im FiveM-Tablet lässt sich Discord nicht öffnen. Ein bereits angemeldeter Browser erzeugt deshalb unter „Tablet“ einen sechsstelligen Code, der fünf Minuten gilt. Für diese Zeit liegt eine verschlüsselte Kopie deiner Identität (Discord-ID, Benutzername, Name, Avatar) in der Datenbank; beim Einlösen wird sie gelöscht, ein abgelaufener Code spätestens beim Erzeugen des nächsten Codes. Rollen und Token stehen nicht darin.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Zugang zum Archiv) und lit. f (Schutz vor unberechtigtem Zugriff).

5. Cookies

Das technisch notwendige Sitzungs-Cookie setzen wir ohne Einwilligung ein, weil die Anmeldung sonst nicht funktioniert (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Google Analytics kommt nur mit deiner Einwilligung hinzu (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Weiteren Speicher im Browser (localStorage o. Ä.) nutzt das Archiv nicht.

NameWoZweckLaufzeit
bwm_sidbeweismittel.wall3.deVerschlüsselte Sitzung: Discord-ID, Benutzername, Name, Avatar; während der Anmeldung kurz ein Sicherheitswert und die Seite, zu der es danach geht. Damit es auch im eingebetteten Spiel-Tablet funktioniert, ist es als „SameSite=None; Secure“ gesetzt.7 Tage oder bis zur Abmeldung
wall3_analyticsalle *.wall3.deDeine Entscheidung zu Google Analytics („ja“ oder „nein“)1 Jahr
Cookies von Google Analyticsalle *.wall3.deNur nach Zustimmung: Wiedererkennung für die Statistik; Namen und Laufzeit legt Google festlaut Google

6. Google Analytics

Mit deiner Einwilligung nutzen wir Google Analytics 4 (Kennung G-FWN9VDQCP6), um zu sehen, welche Seiten genutzt werden. Vor deiner Entscheidung und nach „Ablehnen“ wird nichts von Google geladen und keine Anfrage an Google geschickt. Im eingebetteten Spiel-Tablet erscheint weder der Hinweis noch wird gemessen.

Nach „Akzeptieren“ lädt dein Browser das Skript von Google, setzt Cookies von Google und übermittelt Nutzungsdaten wie aufgerufene Seiten, Zeitpunkte sowie Geräte- und Browserangaben; dabei erhält Google technisch bedingt deine IP-Adresse. Die Einstellung zur IP-Anonymisierung ist gesetzt. Eigene Ereignisse zählt das Archiv nicht. Das gilt auch auf den öffentlichen Freigabe-Seiten (/f/…), weil der Hinweis auf jeder Seite erscheint.

Empfänger ist Google. Dabei können Daten in die USA übermittelt werden (siehe Abschnitt 11). Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG). Du kannst sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) – über „Cookie-Einstellungen“ unten auf jeder Seite oder direkt hier:

Deine Entscheidung gilt für alle Seiten unter wall3.de, weil sie dort in einem gemeinsamen Cookie steht.

7. Einreichen, Verarbeiten und Aufbewahren von Clips

Rechtsgrundlage ist, soweit nicht anders angegeben, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzung des Archivs) und für Protokoll und Prüfsummen lit. f (nachvollziehbare Beweismittelkette).

Einreichen

Einen Clip reichst du auf zwei Wegen ein:

  • Als Datei: Dein Browser lädt sie in Teilen direkt zu Cloudflare R2 hoch, über Adressen, die das Archiv dafür ausstellt und die 6 Stunden gelten. Die Datei geht also nicht über unseren Server; Cloudflare erhält dabei deine IP-Adresse.
  • Als Medal-Link: Unser Server lädt den Clip selbst mit dem Programm yt-dlp von Medal herunter. Medal sieht dabei die Anfrage unseres Servers, nicht deine.

Zu jedem Clip speichert das Archiv: Aktenzeichen der Behörde, Titel und Notiz (was du einträgst), die Quelle (Datei mit ursprünglichem Dateinamen und Größe, oder der Medal-Link), Discord-ID und Name der einreichenden Person, ihre Behörde und die Discord-Server ihrer Behörden, Zeitpunkte (eingereicht, gesichert), Fristen und Status. Wird ein Strafverfolgungsantrag gestellt, kommen Zeitpunkt, Name und Begründung dazu.

Verarbeitung und Speicherung

Auf dem Server wird der Clip heruntergeladen, mit ffprobe und ffmpeg geprüft (Länge, Auflösung, Bildrate), in ein einheitliches MP4 umgewandelt und mit einem Vorschaubild versehen. Von der eingereichten und von der gesicherten Datei wird je eine SHA-256-Prüfsumme gebildet und gespeichert – sie belegt später, dass das Video unverändert ist. Gleiche Prüfsummen oder Medal-Links nutzt das Archiv auch, um doppelt eingereichte Clips zu erkennen.

Das fertige Video und das Vorschaubild liegen in einem privaten Speicher bei Cloudflare R2. Die hochgeladene Rohdatei wird danach aus R2 gelöscht, die Arbeitsdateien auf dem Server nach jedem Auftrag. Ein Upload, der nie abgeschlossen wird, wird nach 24 Stunden verworfen.

Ansehen und Herunterladen laufen direkt zwischen deinem Browser und Cloudflare, über Adressen, die das Archiv für eine Stunde ausstellt; Cloudflare erhält dabei deine IP-Adresse.

Fristen, Anträge, Sperre

Ein Clip wird nur eine Frist lang aufbewahrt. Wer ihn eingereicht hat, kann einen Strafverfolgungsantrag an das DOJ stellen; die einreichende Person oder die Behördenleitung kann das DOJ mit Begründung um eine Verlängerung bitten (gespeichert mit Name, Dauer, Begründung und der Entscheidung des DOJ). Das DOJ kann die Frist verlängern oder den Clip sperren – ein gesperrter Clip wird nicht automatisch gelöscht (gespeichert mit Grund, wer und wann). Wird die Sperre aufgehoben, bleiben mindestens noch zwei Tage.

Speicherdauer der Videos: 72 Stunden nach der Verarbeitung, wenn kein Strafverfolgungsantrag gestellt ist; mit Antrag 7 Tage ab dem Antrag (wird er schon beim Einreichen gestellt, ab der Verarbeitung). Länger nur, wenn das DOJ verlängert oder sperrt. Fehlgeschlagene Clips verschwinden nach 7 Tagen aus der Übersicht. Ein Clip kann auch vorher gelöscht werden; das wird mit Name und Begründung protokolliert. Ein Aufräumlauf prüft alle 15 Minuten, was abgelaufen ist, und löscht dann die Dateien bei Cloudflare.

Gelöscht werden dabei die Videodateien. Der Eintrag zum Clip bleibt mit Status „gelöscht“, Grund, Prüfsummen, einreichender Person und Protokoll bestehen – so bleibt nachvollziehbar, dass es ein Beweismittel gab und warum es weg ist.

Zeitmarken, Vermerke des DOJ, Protokoll

Einreichende, Behördenleitung und DOJ können Zeitmarken setzen („ab 2:13 …“); gespeichert mit Text, Name und Discord-ID. Das DOJ kann einem Clip ein Aktenzeichen des Justizportals zuordnen, ihn intern bewerten und interne Notizen anlegen (mit Name und Zeitpunkt); diese internen Angaben sieht nur das DOJ.

Das Protokoll hält fest, wer wann was getan hat: Anmeldungen, Einreichen, Anträge, Verlängerungen, Sperren, Freigaben, Abrufe über Freigabe-Links, Löschungen – jeweils mit Name, bei Personen mit Discord-ID, und Details.

Speicherdauer: Clip-Einträge, Prüfsummen, Zeitmarken, Anträge, Vermerke und das Protokoll werden nicht automatisch gelöscht – sie bilden die Beweismittelkette. Wir löschen auf Anfrage, soweit keine berechtigten Gründe entgegenstehen.

8. Öffentliche Freigabe-Links

Das DOJ kann einen Clip oder alle Clips einer Akte über einen geheimen Link freigeben (/f/…), z. B. für die Verteidigung. Wer den Link hat, sieht die Clips ohne Anmeldung, solange die Freigabe läuft (1 bis 365 Tage oder unbefristet) und nicht widerrufen ist. Gespeichert werden zur Freigabe: was freigegeben ist, ein Vermerk für wen, wer sie wann angelegt hat, Ablauf und Widerruf sowie Anzahl und Zeitpunkt der letzten Aufrufe.

Auf der Freigabe-Seite stehen Aktenzeichen, Titel, Zeitpunkt der Einreichung, Behörde, der Vermerk und die Zeitmarken ohne Namen – Namen von Beamt:innen erscheinen dort nicht. Über Freigabe-Links gibt es nie das Original, sondern eine eigene Fassung je Freigabe mit eingebranntem Wasserzeichen (Vermerk, Kennung, Datum). Diese Fassung wird 7 Tage nach dem letzten Abruf wieder gelöscht, spätestens mit dem Clip.

Abspielen und Herunterladen über einen Freigabe-Link werden im Protokoll des Clips vermerkt, ohne IP-Adresse oder Identität der abrufenden Person. Damit nicht jeder Aufruf einzeln erscheint, merkt sich der Server dafür höchstens 30 Minuten lang eine Prüfsumme aus Link, Clip und IP-Adresse – nur im Arbeitsspeicher, die IP-Adresse selbst wird nicht gespeichert.

Speicherdauer: Der Link funktioniert bis zum Ablauf oder Widerruf; der Eintrag zur Freigabe bleibt danach als Nachweis stehen.

9. Zusammenarbeit mit dem Justizportal

Das Justizportal (onboarding.wall3.de) fragt das Archiv über eine interne, mit einem Schlüssel geschützte Schnittstelle ab. Beide Anwendungen betreibt derselbe Verantwortliche.

  • Akten-Seite im Portal: Zu einem Aktenzeichen bekommt das Portal die zugeordneten Clips mit Titel, Behörden-Aktenzeichen, Behörde, Zeitpunkten, technischen Angaben, Prüfsumme, Zeitmarken (ohne Namen), Status, Frist und dem Namen der einreichenden Person. Ansehen können die Mitarbeiter:innen die Clips dann im Archiv mit ihrer eigenen Anmeldung.
  • Akteneinsicht der Verteidigung: Gibt das Portal eine Akte frei, bekommt es für die gesicherten Clips Adressen zur Fassung mit Wasserzeichen dieser Freigabe, gültig für eine Stunde – ohne Namen von Beamt:innen. Jeder Abruf wird im Protokoll des Clips vermerkt.
  • Beweismittel-Bescheinigung: Für eine Bescheinigung bekommt das Portal je Clip die Angaben, beide Prüfsummen, einen etwaigen Antrag und das Protokoll (mit Namen, ohne die internen Vermerke des DOJ). Eine solche Bescheinigung kann über die Akteneinsicht auch die Verteidigung erreichen.

Abschluss einer Akte: Wird eine Akte im Portal geschlossen, läuft dort eine Widerspruchsfrist von 7 Tagen. Danach meldet das Portal den Abschluss an das Archiv. Das Archiv widerruft dann die Freigabe-Links der Clips dieser Akte und setzt ihre Frist auf sofort; der nächste Aufräumlauf löscht die Videos. Gesperrte Clips bleiben erhalten. Freigaben auf eine Behörden-Akte, unter der noch Clips anderer Verfahren liegen, werden nicht widerrufen, sondern dem Portal gemeldet. Eintrag, Prüfsummen und Protokoll der Clips bleiben auch hier bestehen. Nimmt das Portal den Abschluss zurück, bekommen noch vorhandene Clips wieder eine Frist von 7 Tagen.

Auswertung mit Claude: Mitarbeitende des DOJ können einen Clip, den sie sehen dürfen, auf der Seite des Clips mit „Mit Claude auswerten“ beschreiben lassen – nur auf ausdrücklichen Klick, nie automatisch, und nur solange das Video gespeichert ist. Das Archiv zieht dafür auf dem Server Einzelbilder aus dem Video (bis 2 Minuten etwa alle 2 Sekunden, bei längeren Clips bis etwa alle 5 Sekunden, dazu einige an Szenenwechseln; höchstens 120 Bilder, längste Kante 1024 Pixel, ohne Ton). Die Bilder liegen dabei nur kurz in einem Arbeitsordner und werden danach gelöscht. Über die geschützte Schnittstelle gehen an das Justizportal: die Bilder mit ihren Zeitstempeln, Titel, Länge und Aktenzeichen des Clips, der Name der einreichenden Person, Discord-ID und Name der Person, die auswertet, und ihre optionale Bitte, worauf Claude achten soll. Das Portal schickt davon die Bilder mit Zeitstempeln, Titel und Länge sowie die Bitte an Claude, ein KI-Modell der Anthropic PBC (USA) – keine Namen und keine Discord-IDs – und führt ein Nutzungsprotokoll ohne Inhalte. Claude beschreibt, was zu sehen ist; es identifiziert keine realen Menschen.

Das Ergebnis (Zusammenfassung, Ablauf mit Zeiten, lesbare Kennzeichen, Beschreibungen von Figuren und Fahrzeugen, Vorschläge für Zeitmarken, Hinweise) speichert das Archiv am Clip, zusammen mit Name und Discord-ID der auswertenden Person, ihrer Bitte, der Zahl der Bilder und den Kosten. Sehen kann es, wer den Clip sehen darf. Je Clip gibt es nur die neueste Auswertung; eine neue ersetzt die alte. Vorschläge werden erst nach Rückfrage und nur auf Klick zu Zeitmarken (mit dem Zusatz „(Claude)“ und dem Namen der Person, die sie übernimmt). Speicherdauer: Die Auswertung wird zusammen mit dem Video gelöscht (Fristablauf, Abschluss, Löschung des Clips). Bereits übernommene Zeitmarken und das Protokoll bleiben, wie im Abschnitt 7 beschrieben.

Was das Portal mit diesen Angaben macht, beschreibt seine Datenschutzerklärung (Abschnitt „Beweismittelarchiv“).

10. Benachrichtigungen über Discord

Über den Bot des DOJ-Discords schickt das Archiv der einreichenden Person Direktnachrichten: wenn ein Clip gesichert ist oder nicht verarbeitet werden konnte, 24 Stunden vor Ablauf eines Clips ohne Antrag und wenn das DOJ über eine Verlängerung entschieden hat. Die Nachrichten nennen das Aktenzeichen der Behörde, die Frist und einen Link zum Clip.

Das Archiv kann außerdem Ereignisse in einen Kanal des DOJ-Discords melden (Webhook): neue Strafverfolgungsanträge, Bitten um Verlängerung, Sperren, vorzeitige und fristgemäße Löschungen von Clips mit Antrag, bald ablaufende Clips mit Antrag sowie einen wöchentlichen Bericht. Eine Meldung enthielte Titel des Clips, Aktenzeichen, Name und Behörde der einreichenden Person, die Frist und gegebenenfalls die Begründung samt Name; der Wochenbericht nur Zahlen und Aktenzeichen.

Diese Meldungen in einen Kanal sind derzeit nicht eingerichtet. Wird das geändert, passen wir diesen Abschnitt an.

Was auf diese Weise in Discord landet, speichert Discord nach seinen eigenen Regeln (Discord Inc., USA; siehe Abschnitt 11).

11. Empfänger und Übermittlung in Drittländer

Daten gehen nur an diese Stellen:

EmpfängerWofürSitz
Anbieter des ServersHostingDeutschland
Discord Inc.Anmeldung, Rollenprüfung, Direktnachrichten des BotsUSA
CloudflareSpeicher für Videos, Vorschaubilder, Wasserzeichen-Fassungen und Sicherungen der Datenbank (Cloudflare R2); DNS für wall3.deUSA
MedalAbruf von Clips, deren Medal-Link eingereicht wird (durch unseren Server)–
GoogleGoogle Analytics, nur mit EinwilligungUSA möglich
Justizportal des DOJClips und Protokoll zu DOJ-Akten; Einzelbilder für die Auswertung mit Claude (derselbe Verantwortliche, siehe Abschnitt 9)derselbe Server
Anthropic PBC (über das Justizportal)Auswertung mit Claude: Einzelbilder, Titel, Länge und Bitte – nur auf ausdrücklichen Klick, ohne NamenUSA

Für Übermittlungen in die USA kommt der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO) in Betracht, soweit der jeweilige Empfänger danach zertifiziert ist. Ein Restrisiko, dass US-Behörden auf Daten zugreifen, lässt sich nicht ausschließen.

An wen das DOJ einen Freigabe-Link weitergibt, entscheidet das DOJ. Eine Weitergabe an sonstige Dritte findet nicht statt, außer wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.

12. Speicherdauer im Überblick

DatenWie lange
Sitzungs-Cookie bwm_sid7 Tage oder bis zur Abmeldung
Tablet-Anmeldecodehöchstens 5 Minuten gültig; beim Einlösen gelöscht
Rollen-Abfrage, Zähler gegen Durchprobieren, Prüfsumme für Abruf-Vermerkenur im Arbeitsspeicher, Minuten
Hochgeladene Rohdatei, Arbeitsdateien auf dem Serverbis zur Verarbeitung; nie abgeschlossene Uploads 24 Stunden
Videos und Vorschaubilder72 Stunden, mit Strafverfolgungsantrag 7 Tage; länger nur nach Verlängerung oder Sperre durch das DOJ; nach Abschluss der DOJ-Akte gelöscht (gesperrte ausgenommen)
Wasserzeichen-Fassungen7 Tage nach dem letzten Abruf, spätestens mit dem Clip
Freigabe-Linksbis Ablauf oder Widerruf, spätestens nach Abschluss der DOJ-Akte; Eintrag bleibt
Clip-Einträge, Prüfsummen, Zeitmarken, Anträge, Vermerke, Protokolldauerhaft (Beweismittelkette)
Betriebsprotokolle der Anwendungderzeit ohne automatische Löschfrist
Datensicherungensiehe Abschnitt 13

13. Datensicherung

Damit bei einem Defekt nichts verloren geht, wird die Datenbank des Archivs (das Register, nicht die Videos) gesichert (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO):

  • Das Archiv legt täglich selbst eine Kopie seiner Datenbank auf dem Server und bei Cloudflare R2 ab und hält diese Kopien 30 Tage vor.
  • Zusätzlich wird jede Nacht eine Kopie aller Datenbanken des Servers angelegt; diese Kopien werden nach 14 Tagen gelöscht.
  • Täglich wird eine Kopie dieser Sicherungen auf einen privaten Rechner des Betreibers übertragen. Dort werden ältere Stände nicht automatisch gelöscht, sondern von Hand bereinigt.

Die Videos bei Cloudflare R2 werden nicht gesichert – ist ein Video gelöscht, ist es weg. Wird ein Eintrag in der Datenbank gelöscht, kann er noch eine Zeit lang in Sicherungen enthalten sein. Auf Sicherungen wird nur zurückgegriffen, um Daten nach einem Fehler wiederherzustellen.

14. Deine Rechte

Du hast gegenüber dem Verantwortlichen das Recht auf

  • Auskunft über die zu dir gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16),
  • Löschung (Art. 17) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18),
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20),
  • Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf berechtigtem Interesse beruhen (Art. 21),
  • Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3) – für Google Analytics über „Cookie-Einstellungen“.

Wende dich dafür an die E-Mail-Adresse in Abschnitt 1. Damit wir dich zuordnen können, nenne bitte deine Discord-ID oder deinen Discord-Namen.

Du kannst dich außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), etwa bei der für den Verantwortlichen zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) oder bei der Behörde deines Wohnorts.

15. Mindestalter

Das Archiv darf erst ab 16 Jahren genutzt werden. Auch die Einwilligung in Google Analytics kannst du erst ab 16 Jahren selbst erteilen (Art. 8 DSGVO).

Für die Nutzung gelten die Nutzungsbedingungen des Justizportals entsprechend.

16. Änderungen

Ändern sich die Funktionen des Archivs, passen wir diese Erklärung an. Es gilt die jeweils hier veröffentlichte Fassung; das Datum oben zeigt den Stand.